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1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für
alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der m-haditec GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltende Fassung. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht anders geregelt, gelten im übrigen die Bedingungen der VOB, des
BGB und des HGB. 1.2. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende
Geschäftsbedingungen unserer Kunden sowie Nebenabreden bedürfen, um
Vertragsbestandteil zu werden, unserer ausdrücklichen schriftlichen
Einwilligung. 1.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. 1.4. Abweichungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Menge,
Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend.
Angebotsunterlagen wie Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen,
Materialangaben, Probestücke und Farben sind für uns nicht verbindlich,
soweit wir eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich
übernommen haben. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich
vorbehalten. 2.2. Angebote sind, soweit nicht anders bestimmt, für die Dauer von 30
Werktagen verbindlich. 2.3. Angebote verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge und
Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
rechtsverbindlich. 2.4. Für Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ist
unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Berichtigung von
Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns
vorbehalten. 2.5. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner Maß-
&
Mengenangaben. Er hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die
Angaben zu überprüfen und festgestellte Unstimmigkeiten innerhalb von
drei Arbeitstagen dem Auftragnehmer mitzuteilen. 2.6. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält
sich der Lieferer Urheber-, Eigentums -& gewerbliche Leistungs- und
Schutzrechte vor; derartige Unterlagen dürfen Dritten vom Besteller
nicht zugänglich gemacht, nicht kopiert und zur Selbstanfertigung der
Objekte verwendet werden. Sie sind dem Lieferer, wenn der Auftrag nicht
erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
3. Preise und Leistungen
3.1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung
angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich - soweit nicht anders
ausdrücklich und schriftlich vereinbart - ab Werk (ohne
Fracht/Versand/Verpackung). Erhöhen sich nach Vertragsabschluß die Lohn-
und Materialkosten bzw. Mehrwertsteuer in nicht vorhersehbarer Weise, so
sind wir zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt. 3.2. Nicht im Vertrag veranschlagte Arbeiten insb. Nebenabreden sind
einschl. etwaiger Auslösungen und Fahrtauslagen zu Tagespreisen
gesondert gemäß Stundennachweisen zu bezahlen.
4. Lieferung und Montage
4.1. Die mit der Bestätigung angegebene Lieferzeit ist
nach vorliegenden Aufträgen ermittelt. Zeitgerechte Erledigung der
Aufträge setzt u.a. voraus: störungsfreien Betriebsablauf, keine
außerbetrieblich auftretenden Ereignisse, die Einfluss auf eine
geordnete Auftragsabwicklung nehmen, Einhaltung der Verpflichtung seitens
des Bestellers. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen
bei Eintritt unvorhergesehener und unverschuldeter Hindernisse. 4.2. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung
oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn die
Verspätung oder Nichterfüllung von uns wegen Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit zu vertreten ist. 4.3. Bei Lieferung mit Montage hat der Auftraggeber sicherzustellen,
dass alle hierfür erforderlichen Bedingungen (Zufahrt, Wasser- und
Stromanschlüsse etc.) gewährleistet und Vorarbeiten soweit fertig
gestellt sind, dass die Montage ohne Verzögerung durchgeführt werden
kann. Tritt ohne unser Verschulden eine Verzögerung bei der Montage ein,
so hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. 4.4. Bei Lieferverzug ist vom Auftraggeber eine Nachlieferungsfrist zu
gewähren. 4.5. Die Rücknahme von Lieferungen, die zeichnungs- und typgerecht
gefertigt wurden, sind wegen der individuellen Fertigung ausgeschlossen.
Bei Nichtabnahme erfolgt Einlagerung auf Kosten des Auftraggebers. 4.6. Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
5. Zahlung
5.1. Unsere Rechnung wird fällig und zahlbar ohne Abzug
mit Rechnungsstellung, soweit nicht besondere schriftliche
Vereinbarungen getroffen sind. 5.2. Wir behalten uns die Lieferung
gegen Vorkasse vor. Für Aufträge über 5000,- Auftragswert und Aufträge mit vom Kunden
vorgegebenen Maßen behalten wir uns Abschlagszahlungen in Höhe der
erbrachten Leistung vor. 5.3. Aufträge, die eine Fertigung auf Maß
beinhalten werden aus versicherungstechnischen Gründen erst bei einer
Vorrauszahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme bei Fertigungsbeginn
bearbeitet. 5.4. Skontoabzug für reine Handwerks- / Montageleistungen ist nicht
gestattet. 5.5. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen und erfolgloser
Nachfristsetzung
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Mahnkosten
und Gebühren gehen zu lasten des Auftraggebers. 5.6. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den
Zahlungspflichtigen werden alle offen stehenden Forderungen sofort
fällig. 5.7. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach
besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an
zahlungsstatt angenommen. Die Kosten für Wechsel, Diskontierung und
Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers. 5.8. Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir berechtigt,
Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist zu fordern und
die Leistung bis zur Erfüllung zu verweigern. Bei Verweigerung des
Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf können wir vom Vertrag
zurücktreten, die Arbeiten einstellen und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. 5.9. Wir sind berechtigt, ein dem Käufer zustehendes Guthaben auf unsere
Forderungen anzurechnen. Die Aufrechnung und die Zurückhaltung wegen
Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, sofern dieselben von uns
nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig tituliert sind. 5.10. Mängelrügen und Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung
von Zahlungen, es sei denn, dass der Käufer bereits einen Teil des
Entgeltes entrichtet hat, der dem Wert der erbrachten Leistung
entspricht.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen während
der Geschäftsverbindung gelieferten Gegenstände bis zur restlosen
Bezahlung aller Forderungen vor. 6.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang zu veräußern und weiter zu verarbeiten, solange er seinen
Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindungen mit uns rechtzeitig
nachkommt. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände tritt der Käufer
entstehende Forderungen mit allen Nebenrechten zur Sicherung in vollem
Umfang an uns ab. Er darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur
Sicherheit übereignen. 6.3. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Einbau der Vorbehaltsware
entsteht für uns anteilmäßig ein Miteigentum an der neuen Sache. 6.4. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter
Personen auf die noch nicht bezahlte Ware anzuzeigen. 6.5. Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang der
Vorbehaltsware dem Besteller Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige
Dritte entstehen, werden diese ebenfalls an uns abgetreten. 6.6. Sollte sich der Käufer vertragswidrig verhalten, sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen
oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen;
soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes
geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber uns die Demontage der
Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers
ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen
Gegenständen zurück zu übertragen. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes sowie die Zurücknahme oder Pfändung des
Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. 6.7. Sollte aufgrund gesetzlicher Vorschriften unser Eigentum vor Zahlung untergehen, so tritt für den Fall, dass der
Auftraggeber insolvent wird, dieser seine Ansprüche gegen seine
Kunden bereits jetzt ab.
7 .Widerruf und Rückgabe
7.1.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser
Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufes oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
m-haditec GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Dr.-Ing. Gürhan Özoguz
Hermann-Köhl-Str. 7
28199 Bremen.
info@m-haditec.de
Fax: 0421 3331667
7.2. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggfs. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr
zurückzusenden. Nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
7.3. Rückgaberecht Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von
zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht
paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern), können Sie die
Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief,
Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt
die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das
Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
m-haditec GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Dr.-Ing. Gürhan Özoguz
Hermann-Köhl-Str. 7
28199 Bremen.
info@m-haditec.de
Fax: 0421 3331667
7.4. Rückgabefolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückgewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B.
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware
kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die
Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt.
Ausgeschlossen ist der Widerruf gem. § 312 d Abs. 4 BGB bei
Waren, die nach speziellen Wünschen des Kunden angefertigt werden.
8. Gewährleistung und Schadensersatzansprüche
8.1. Wir übernehmen die Gewährleistung für die Güte des
Materials und die sachgemäße Ausführung, jedoch nicht für natürliche
Veränderungen und Abnutzungserscheinungen. 8.2. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Prüfung unserer Leistungen
verpflichtet. Berechtigte Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn
sie uns binnen 8 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen
Mängeln nach deren Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Die
Geltendmachung offensichtlicher Mängel ist nach Abnahme ausgeschlossen.
8.3. Ist für die Gewährleistung im Vertrag keine Verjährungsfrist
festgesetzt, so gelten die Fristen der VOB sowie die gesetzlichen
Fristen: Produkt 2 Jahre, bei Eigenmontage 6 Monate Bauelemente 2 Jahre,
Beschlagteile, elektrotechnisches Zubehör 12 Monate sonstige Schlosser-
und Schweißarbeiten 2 Jahre. 8.4. Im Falle berechtigter Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst nur
einen Anspruch auf Nachbesserung. Erst wenn diese unmöglich ist oder
einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, kann der
Auftragnehmer Minderung oder Wandlung verlangen. 8.5. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, solange der
Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht in Höhe des Wertes der bereits
erbrachten Leistung nachgekommen ist. 8.6. Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel auf die
Leistungsbeschreibung, Anordnungen des Auftraggebers, die vom selben
geforderten Stoffe und Bauteile, unsachgemäße und / oder fehlerhafte
Inbetriebsetzung und Bedienung oder Vorleistungen zurückzuführen ist.
8.7. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vetragsschluss und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere
Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Wir haften nicht für Folgeschäden,
ausgebliebene Einsparungen, und entgangenen Gewinn, es sei denn, die
Schäden beruhen auf dem Fehlen von uns zugesicherten Eigenschaften. Ein
Schadensersatzanspruch besteht nicht, sofern die Ursache des Schadens in
Vor- bzw. Nachleistungen von Dritten, Materialbeschaffenheit oder
Anweisungen des Auftraggebers begründet ist.
9. Gefahrenübergang und Abnahme
9.1. Die Abnahme der Lieferung / Leistung hat nach
angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für
in sich geschlossene Teillieferungen und -leistungen. 9.2. Hat der Auftraggeber die Lieferung / Leistung nicht 8 Tage nach der
Fertigstellung / Erhalt gerügt, so gilt die Leistung als abgenommen.
Gleiches gilt, wenn der Gegenstand seit 7 Tagen in Benutzung war. 9.3. Mit der Auslieferung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Bei
Verzug des Auftraggebers geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt über. Bei
Lieferung ohne Montage erfolgt der Versand auf Gefahr des Bestellers.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des
Auftraggebers ist der Sitz unserer Gesellschaft. 10.2. Für gerichtliche Auseinandersetzungen, gleich welcher Art, ist das
für unseren Sitz festgelegte Amts- bzw. Landgericht zuständig.
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