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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.05.2007

1. Allgemeines
2. Angebot und Vertragsabschluß
3. Preise und Leistungen
4. Lieferung und Montage
5. Zahlung
6. Eigentumsvorbehalt
7. Widerrufsbelehrung
8. Gewährleistung und Schadensersatzansprüche
9. Gefahrenübergang und Abnahme
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

m-haditec
GmbH & Co. KG

Handel-, 
Dienstleistung und Technologie

Georg-Wulf-Str. 15
D-28199 Bremen

Tel: +49 (0) 421 164 4646
Fax: +49 (0) 421 333 1667
E-Mail: info@m-haditec.de

HRA 23526 Bremen
USt.-Id. DE237875374

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der m-haditec GmbH & Co. Kommanditgesellschaft. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders geregelt, gelten im übrigen die Bedingungen der VOB, des BGB und des HGB.
1.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
1.3. Abweichungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluß

2.1. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend. Angebotsunterlagen wie Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Materialangaben, Probestücke und Farben sind für uns nicht verbindlich, soweit wir eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.2. Angebote sind, soweit nicht anders bestimmt, für die Dauer von 30 Werktagen verbindlich.
2.3. Angebote verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge und Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.
2.4. Für Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Berichtigung von Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns vorbehalten.
2.5. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner Maß- & Mengenangaben. Er hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Angaben zu überprüfen und festgestellte Unstimmigkeiten innerhalb von drei Arbeitstagen dem Auftragnehmer mitzuteilen.
2.6. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich der Lieferer Urheber-, Eigentums -& gewerbliche Leistungs- und Schutzrechte vor; derartige Unterlagen dürfen Dritten vom Besteller nicht zugänglich gemacht, nicht kopiert und zur Selbstanfertigung der Objekte verwendet werden. Sie sind dem Lieferer, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3. Preise und Leistungen

3.1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich - soweit nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart - ab Werk (ohne Fracht/Versand/Verpackung). Erhöhen sich nach Vertragsabschluß die Lohn- und Materialkosten bzw. Mehrwertsteuer in nicht vorhersehbarer Weise, so sind wir zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt.
3.2. Nicht im Vertrag veranschlagte Arbeiten insb. Nebenabreden sind einschl. etwaiger Auslösungen und Fahrtauslagen zu Tagespreisen gesondert gemäß Stundennachweisen zu bezahlen.

4. Lieferung und Montage

4.1. Die mit der Bestätigung angegebene Lieferzeit ist nach vorliegenden Aufträgen ermittelt. Zeitgerechte Erledigung der Aufträge setzt u.a. voraus: störungsfreien Betriebsablauf, keine außerbetrieblich auftretenden Ereignisse, die Einfluss auf eine geordnete Auftragsabwicklung nehmen, Einhaltung der Verpflichtung seitens des Bestellers. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener und unverschuldeter Hindernisse.
4.2. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn die Verspätung oder Nichterfüllung von uns wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten ist.
4.3. Bei Lieferung mit Montage hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass alle hierfür erforderlichen Bedingungen (Zufahrt, Wasser- und Stromanschlüsse etc.) gewährleistet und Vorarbeiten soweit fertig gestellt sind, dass die Montage ohne Verzögerung durchgeführt werden kann. Tritt ohne unser Verschulden eine Verzögerung bei der Montage ein, so hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen.
4.4. Bei Lieferverzug ist vom Auftraggeber eine Nachlieferungsfrist zu gewähren.
4.5. Die Rücknahme von Lieferungen, die zeichnungs- und typgerecht gefertigt wurden, sind wegen der individuellen Fertigung ausgeschlossen. Bei Nichtabnahme erfolgt Einlagerung auf Kosten des Auftraggebers.
4.6. Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.

5. Zahlung

5.1. Unsere Rechnung wird fällig und zahlbar ohne Abzug mit Rechnungsstellung, soweit nicht besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.
5.2. Wir behalten uns die Lieferung gegen Vorkasse vor. Für Aufträge über 5000,-€ Auftragswert und Aufträge mit vom Kunden vorgegebenen Maßen behalten wir uns Abschlagszahlungen in Höhe der erbrachten Leistung vor.
5.3. Aufträge, die eine Fertigung auf Maß beinhalten werden aus versicherungstechnischen Gründen erst bei einer Vorrauszahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme bei Fertigungsbeginn bearbeitet.
5.4. Skontoabzug für reine Handwerks- / Montageleistungen ist nicht gestattet.
5.5. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen und erfolgloser Nachfristsetzung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Mahnkosten und Gebühren gehen zu lasten des Auftraggebers.
5.6. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden alle offen stehenden Forderungen sofort fällig.
5.7. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an zahlungsstatt angenommen. Die Kosten für Wechsel, Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers.
5.8. Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist zu fordern und die Leistung bis zur Erfüllung zu verweigern. Bei Verweigerung des Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten, die Arbeiten einstellen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.9. Wir sind berechtigt, ein dem Käufer zustehendes Guthaben auf unsere Forderungen anzurechnen. Die Aufrechnung und die Zurückhaltung wegen Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, sofern dieselben von uns nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig tituliert sind.
5.10. Mängelrügen und Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, es sei denn, dass der Käufer bereits einen Teil des Entgeltes entrichtet hat, der dem Wert der erbrachten Leistung entspricht.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen während der Geschäftsverbindung gelieferten Gegenstände bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen vor.
6.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und weiter zu verarbeiten, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindungen mit uns rechtzeitig nachkommt. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände tritt der Käufer entstehende Forderungen mit allen Nebenrechten zur Sicherung in vollem Umfang an uns ab. Er darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
6.3. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Einbau der Vorbehaltsware entsteht für uns anteilmäßig ein Miteigentum an der neuen Sache.
6.4. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die noch nicht bezahlte Ware anzuzeigen.
6.5. Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware dem Besteller Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte entstehen, werden diese ebenfalls an uns abgetreten.
6.6. Sollte sich der Käufer vertragswidrig verhalten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen; soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Zurücknahme oder Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.7. Sollte aufgrund gesetzlicher Vorschriften unser Eigentum vor Zahlung untergehen, so tritt für den Fall, dass der Auftraggeber insolvent wird, dieser seine Ansprüche gegen seine Kunden bereits jetzt ab.

 

7. Widerrufsbelehrung

7.1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

m-haditec GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Dr.-Ing. Gürhan Özoguz, Dr.-Ing. Yavuz Özoguz
Georg-Wulf-Str. 15
28199 Bremen.
info@m-haditec.de
Fax: 0421 3331667

7.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

8. Gewährleistung und Schadensersatzansprüche

8.1. Wir übernehmen die Gewährleistung für die Güte des Materials und die sachgemäße Ausführung, jedoch nicht für natürliche Veränderungen und Abnutzungserscheinungen.
8.2. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Prüfung unserer Leistungen verpflichtet. Berechtigte Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns binnen 8 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln nach deren Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel ist nach Abnahme ausgeschlossen.
8.3. Ist für die Gewährleistung im Vertrag keine Verjährungsfrist festgesetzt, so gelten die Fristen der VOB sowie die gesetzlichen Fristen: Produkt 2 Jahre, bei Eigenmontage 6 Monate Bauelemente 2 Jahre, Beschlagteile, elektrotechnisches Zubehör 12 Monate sonstige Schlosser- und Schweißarbeiten 2 Jahre.
8.4. Im Falle berechtigter Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst nur einen Anspruch auf Nachbesserung. Erst wenn diese unmöglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, kann der Auftragnehmer Minderung oder Wandlung verlangen.
8.5. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, solange der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistung nachgekommen ist.
8.6. Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel auf die Leistungsbeschreibung, Anordnungen des Auftraggebers, die vom selben geforderten Stoffe und Bauteile, unsachgemäße und / oder fehlerhafte Inbetriebsetzung und Bedienung oder Vorleistungen zurückzuführen ist.
8.7. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vetragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Wir haften nicht für Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, und entgangenen Gewinn, es sei denn, die Schäden beruhen auf dem Fehlen von uns zugesicherten Eigenschaften. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, sofern die Ursache des Schadens in Vor- bzw. Nachleistungen von Dritten, Materialbeschaffenheit oder Anweisungen des Auftraggebers begründet ist.

9. Gefahrenübergang und Abnahme

9.1. Die Abnahme der Lieferung / Leistung hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich geschlossene Teillieferungen und -leistungen.
9.2. Hat der Auftraggeber die Lieferung / Leistung nicht 8 Tage nach der Fertigstellung / Erhalt gerügt, so gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Gegenstand seit 7 Tagen in Benutzung war.
9.3. Mit der Auslieferung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Bei Verzug des Auftraggebers geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt über. Bei Lieferung ohne Montage erfolgt der Versand auf Gefahr des Bestellers.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist der Sitz unserer Gesellschaft.
10.2. Für gerichtliche Auseinandersetzungen, gleich welcher Art, ist das für unseren Sitz festgelegte Amts- bzw. Landgericht zuständig.

 

 

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