|
1. Allgemeines
1.1. Die
nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen,
Leistungen und Angebote der m-haditec GmbH & Co. Kommanditgesellschaft.
Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende
Fassung. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders
geregelt, gelten im übrigen die Bedingungen der VOB, des BGB und des
HGB.
1.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
1.3. Abweichungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und
Vertragsabschluß
2.1. Unsere Angebote
sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und
Nebenleistungen freibleibend. Angebotsunterlagen wie Prospekte,
Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Materialangaben, Probestücke und
Farben sind für uns nicht verbindlich, soweit wir eine Verbindlichkeit
nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Technische Änderungen
bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.2. Angebote sind, soweit nicht anders bestimmt, für die Dauer von 30
Werktagen verbindlich.
2.3. Angebote verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge und
Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
rechtsverbindlich.
2.4. Für Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ist
unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Berichtigung von
Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns
vorbehalten.
2.5. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner Maß- &
Mengenangaben. Er hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die
Angaben zu überprüfen und festgestellte Unstimmigkeiten innerhalb von
drei Arbeitstagen dem Auftragnehmer mitzuteilen.
2.6. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält
sich der Lieferer Urheber-, Eigentums -& gewerbliche Leistungs- und
Schutzrechte vor; derartige Unterlagen dürfen Dritten vom Besteller
nicht zugänglich gemacht, nicht kopiert und zur Selbstanfertigung der
Objekte verwendet werden. Sie sind dem Lieferer, wenn der Auftrag nicht
erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
3. Preise und
Leistungen
3.1. Maßgebend sind
die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Alle Preise
verstehen sich - soweit nicht anders ausdrücklich und schriftlich
vereinbart - ab Werk (ohne Fracht/Versand/Verpackung). Erhöhen sich nach
Vertragsabschluß die Lohn- und Materialkosten bzw. Mehrwertsteuer in
nicht vorhersehbarer Weise, so sind wir zu einer angemessenen
Preiserhöhung berechtigt.
3.2. Nicht im Vertrag veranschlagte Arbeiten insb. Nebenabreden sind
einschl. etwaiger Auslösungen und Fahrtauslagen zu Tagespreisen
gesondert gemäß Stundennachweisen zu bezahlen.
4. Lieferung und
Montage
4.1. Die mit der
Bestätigung angegebene Lieferzeit ist nach vorliegenden Aufträgen
ermittelt. Zeitgerechte Erledigung der Aufträge setzt u.a. voraus:
störungsfreien Betriebsablauf, keine außerbetrieblich auftretenden
Ereignisse, die Einfluss auf eine geordnete Auftragsabwicklung nehmen,
Einhaltung der Verpflichtung seitens des Bestellers. Die vereinbarte
Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener
und unverschuldeter Hindernisse.
4.2. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung
oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn die
Verspätung oder Nichterfüllung von uns wegen Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit zu vertreten ist.
4.3. Bei Lieferung mit Montage hat der Auftraggeber sicherzustellen,
dass alle hierfür erforderlichen Bedingungen (Zufahrt, Wasser- und
Stromanschlüsse etc.) gewährleistet und Vorarbeiten soweit fertig
gestellt sind, dass die Montage ohne Verzögerung durchgeführt werden
kann. Tritt ohne unser Verschulden eine Verzögerung bei der Montage ein,
so hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen.
4.4. Bei Lieferverzug ist vom Auftraggeber eine Nachlieferungsfrist zu
gewähren.
4.5. Die Rücknahme von Lieferungen, die zeichnungs- und typgerecht
gefertigt wurden, sind wegen der individuellen Fertigung ausgeschlossen.
Bei Nichtabnahme erfolgt Einlagerung auf Kosten des Auftraggebers.
4.6. Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
5. Zahlung
5.1. Unsere Rechnung
wird fällig und zahlbar ohne Abzug mit Rechnungsstellung, soweit nicht
besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.
5.2. Wir behalten uns die Lieferung gegen Vorkasse vor. Für Aufträge
über 5000,-€ Auftragswert und Aufträge mit vom Kunden vorgegebenen Maßen
behalten wir uns Abschlagszahlungen in Höhe der erbrachten Leistung vor.
5.3. Aufträge, die eine Fertigung auf Maß beinhalten werden aus
versicherungstechnischen Gründen erst bei einer Vorrauszahlung in Höhe
von 50% der Auftragssumme bei Fertigungsbeginn bearbeitet.
5.4. Skontoabzug für reine Handwerks- / Montageleistungen ist nicht
gestattet.
5.5. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen und erfolgloser
Nachfristsetzung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Mahnkosten und Gebühren gehen zu lasten des Auftraggebers.
5.6. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den
Zahlungspflichtigen werden alle offen stehenden Forderungen sofort
fällig.
5.7. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach
besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an
zahlungsstatt angenommen. Die Kosten für Wechsel, Diskontierung und
Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers.
5.8. Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir berechtigt,
Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist zu fordern und
die Leistung bis zur Erfüllung zu verweigern. Bei Verweigerung des
Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf können wir vom Vertrag
zurücktreten, die Arbeiten einstellen und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
5.9. Wir sind berechtigt, ein dem Käufer zustehendes Guthaben auf unsere
Forderungen anzurechnen. Die Aufrechnung und die Zurückhaltung wegen
Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, sofern dieselben von uns
nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig tituliert sind.
5.10. Mängelrügen und Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung
von Zahlungen, es sei denn, dass der Käufer bereits einen Teil des
Entgeltes entrichtet hat, der dem Wert der erbrachten Leistung
entspricht.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns
das Eigentum an sämtlichen während der Geschäftsverbindung gelieferten
Gegenstände bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen vor.
6.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang zu veräußern und weiter zu verarbeiten, solange er seinen
Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindungen mit uns rechtzeitig
nachkommt. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände tritt der Käufer
entstehende Forderungen mit allen Nebenrechten zur Sicherung in vollem
Umfang an uns ab. Er darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur
Sicherheit übereignen.
6.3. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Einbau der Vorbehaltsware
entsteht für uns anteilmäßig ein Miteigentum an der neuen Sache.
6.4. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter
Personen auf die noch nicht bezahlte Ware anzuzeigen.
6.5. Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang der
Vorbehaltsware dem Besteller Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige
Dritte entstehen, werden diese ebenfalls an uns abgetreten.
6.6. Sollte sich der Käufer vertragswidrig verhalten, sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen
oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen;
soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes
geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber uns die Demontage der
Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers
ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen
Gegenständen zurück zu übertragen. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes sowie die Zurücknahme oder Pfändung des
Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.7. Sollte aufgrund gesetzlicher Vorschriften unser Eigentum vor
Zahlung untergehen, so tritt für den Fall, dass der Auftraggeber
insolvent wird, dieser seine Ansprüche gegen seine Kunden bereits jetzt
ab.
|
7. Widerrufsbelehrung
7.1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1
Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
m-haditec GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Dr.-Ing. Gürhan Özoguz, Dr.-Ing. Yavuz Özoguz
Georg-Wulf-Str. 15
28199 Bremen.
info@m-haditec.de
Fax: 0421 3331667
7.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie
Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise
herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann
dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen
für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von
30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt
vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
|
8. Gewährleistung und
Schadensersatzansprüche
8.1. Wir übernehmen
die Gewährleistung für die Güte des Materials und die sachgemäße
Ausführung, jedoch nicht für natürliche Veränderungen und
Abnutzungserscheinungen.
8.2. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Prüfung unserer Leistungen
verpflichtet. Berechtigte Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn
sie uns binnen 8 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen
Mängeln nach deren Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Die
Geltendmachung offensichtlicher Mängel ist nach Abnahme ausgeschlossen.
8.3. Ist für die Gewährleistung im Vertrag keine Verjährungsfrist
festgesetzt, so gelten die Fristen der VOB sowie die gesetzlichen
Fristen: Produkt 2 Jahre, bei Eigenmontage 6 Monate Bauelemente 2 Jahre,
Beschlagteile, elektrotechnisches Zubehör 12 Monate sonstige Schlosser-
und Schweißarbeiten 2 Jahre.
8.4. Im Falle berechtigter Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst nur
einen Anspruch auf Nachbesserung. Erst wenn diese unmöglich ist oder
einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, kann der
Auftragnehmer Minderung oder Wandlung verlangen.
8.5. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, solange der
Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht in Höhe des Wertes der bereits
erbrachten Leistung nachgekommen ist.
8.6. Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel auf die
Leistungsbeschreibung, Anordnungen des Auftraggebers, die vom selben
geforderten Stoffe und Bauteile, unsachgemäße und / oder fehlerhafte
Inbetriebsetzung und Bedienung oder Vorleistungen zurückzuführen ist.
8.7. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vetragsschluss und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere
Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Wir haften nicht für Folgeschäden,
ausgebliebene Einsparungen, und entgangenen Gewinn, es sei denn, die
Schäden beruhen auf dem Fehlen von uns zugesicherten Eigenschaften. Ein
Schadensersatzanspruch besteht nicht, sofern die Ursache des Schadens in
Vor- bzw. Nachleistungen von Dritten, Materialbeschaffenheit oder
Anweisungen des Auftraggebers begründet ist.
9. Gefahrenübergang
und Abnahme
9.1. Die Abnahme der
Lieferung / Leistung hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu
erfolgen. Dies gilt auch für in sich geschlossene Teillieferungen und
-leistungen.
9.2. Hat der Auftraggeber die Lieferung / Leistung nicht 8 Tage nach der
Fertigstellung / Erhalt gerügt, so gilt die Leistung als abgenommen.
Gleiches gilt, wenn der Gegenstand seit 7 Tagen in Benutzung war.
9.3. Mit der Auslieferung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Bei
Verzug des Auftraggebers geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt über. Bei
Lieferung ohne Montage erfolgt der Versand auf Gefahr des Bestellers.
10. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort
für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist der Sitz unserer
Gesellschaft.
10.2. Für gerichtliche Auseinandersetzungen, gleich welcher Art, ist das
für unseren Sitz festgelegte Amts- bzw. Landgericht zuständig.
|